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Landesverein pflegender An- und Zugehöriger appelliert an Landesregierung für Anerkennung und Transparenz der Selbsthilfeförderung


 
Hannover, 02. August 2026
 
In einer Stellungnahme zur Erweiterung der Richtlinien der Selbsthilfeförderung der Pflege gemäß § 45d SGB XI fordert der Landesverein wir pflegen in Niedersachsen e.V. die niedersächsische Regierung auf, landesweite Selbsthilfeorganisationen pflegender An- und Zugehöriger endlich in die Fördermaßnahmen einzubeziehen und Selbsthilfeförderung der Pflegekassen voll auszuschöpfen.
Anders als in anderen Bundesländern werden in Niedersachsen landesweite Selbsthilfeorganisationen systematisch von der Pflege-Selbsthilfeförderung ausgeschlossen, obwohl sie auf Bundesebene explizit im Gesetzestext einbezogen sind. Gleichzeitig verfehlt das Land Niedersachsen seit Jahren, das vorhandene Fördervolumen der Pflege-Selbsthilfe von jährlich über 1,5 Millionen Euro voll auszuschöpfen.
“Mit akut steigendem Pflegebedarf und fehlenden Unterstützungsangeboten wächst die emotionale, psychische und körperliche Überlastung pflegender An- und Zugehöriger dramatisch,” begründet Christiane Hüppe aus Hannover die Position des Landesvereins. “Weil die Angebote ambulanter Unterstützung in der häuslichen Pflege rarer und immer teurer werden, sind pflegende An- und Zugehörige zunehmend auf sich selbst gestellt. Damit steigt die Bedeutung und die Wirksamkeit der gemeinschaftlichen Selbsthilfe: im Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen aus der eigenen Pflegesituation lernen Betroffene, Probleme ihrer Situation mit wirksamen Lösungsansätzen meistern, und stärken damit ihr Wissen und ihre Resilienz.“
Prävention statt Kostenexplosion
Mit zunehmender Überlastung pflegender Angehöriger drohen auch Fälle vermeidbarer Heimeinweisungen zu wachsen. Studien belegen: Selbsthilfe wirkt präventiv und kann dazu beitragen, häusliche Pflegesituationen zu stabilisieren und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ermöglichen, länger zu Hause zu leben und Heimeinweisungen zu reduzieren.
„Selbsthilfeangebote zum regelmäßigen Austausch der Erfahrungen holen zudem viele pflegende An- und Zugehörige aus wachsender Einsamkeit und stärken soziale Teilhabe,“ bestätigt Ulrike Boje aus dem Landkreis Harburg, selbst Leiterin einer Selbsthilfegruppe. „Selbsthilfe ist kein Luxus – sie ist ein Baustein der Daseinsvorsorge. Wer sie ignoriert, verschwendet Chancen und bereitliegende Gelder.“ 
Während die Finanzierung von Selbsthilfeorganisationen wie wir pflegen in anderen Bundesländern in die Förderrichtlinien integriert sind, werden sie bisher von der Selbsthilfeförderung des Niedersachsens ausgeschlossen – sowohl in der Förderung gemäß § 20h SGB V als auch § 45d SGB XI.
In ihrer Stellungnahme betonen die Vorstände des Vereins wir pflegen in Niedersachsen e.V. die Widersprüchlichkeiten, denn:
  • Der Bundestext des § 45d SGB XI sieht explizit die Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen vor.
  • In Niedersachsen werden nur Selbsthilfegruppen (330 €/Jahr) und Kontaktstellen (5.000 €/Jahr) gefördert – Selbsthilfeorganisationen gehen leer aus.
  • Häusliche Pflege ist nicht nur der Wunsch der meisten Betroffenen, sondern auch deutlich kostengünstiger als die Pflege im Heim. Engagement in Selbsthilfegruppen kann Angehörigen helfen, die häusliche Pflege zu stabilisieren.
  • Die Kosten einer Heimeinweisung betragen in Niedersachsen 4.500–6.000 € monatlich (Pflegereport 2023). Selbsthilfeangebote können helfen, Heimeinweisungen zu verzögern oder zu vermeiden.
Bundesweit werden die verfügbaren Mittel der Pflegeversicherung für die Pflegeselbsthilfe nur teilweise ausgeschöpft. Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung standen 2024 einschließlich übertragener Vorjahresmittel rund 23,3 Millionen Euro zur Verfügung; netto ausgezahlt wurden knapp 7 Millionen Euro. Wie hoch die Mittelabrufe Niedersachsens im Einzelnen waren, wird weder in den öffentlich zugänglichen Bundesangaben noch in den Berichten des Landes Niedersachsen transparent ausgewiesen.
Für das Jahr 2026 beträgt der nach Königsteiner Schlüssel verteilte Pflegeversicherungsanteil gemäß § 45d SGB XI für Niedersachsen 1.262.600,20 €. Mit einer entsprechenden Kofinanzierung von 25% könnte das Land somit die Mittel für die pflegerische Selbsthilfe auf über 1.6 Millionen € pro Jahr erhöhen und damit auch landesweite Selbsthilfeorganisationen für die Erweiterung der Selbsthilfeangebote fuur Angehörige fördern.
Appell an die Landesregierung!
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Selbsthilfeorganisationen auch in der Neufassung der Förderrichtlinien des Landes weiterhin ausgeschlossen bleiben sollen,“ sagt Christiane Hüppe, geschäftsführende Vorständin von wir pflegen in Niedersachsen. „Dies haben wir in unserer Stellungnahme kritisiert und umfassend begründet, dass die Selbsthilfearbeit unserer von Betroffenen geleiteten Verbände mitfinanziert werden muss. Die Studienlage ist klar: Selbsthilfe stärkt Resilienz, entlastet das Gesundheitssystem, verlängert die häusliche Pflege und hilft Millionen Euro an Ausgaben zu verhindern. Warum werden diese Chancen nicht genutzt?“
Der Verein fordert die sofortige Anpassung der Richtlinien, um Selbsthilfeorganisationen pflegender Angehöriger in die Förderung nach § 45d SGB XI aufzunehmen.
Darüber fordert der Landesverein, mit Unterstützung anderer landesweiter Selbsthilfeorganisationen der Pflege, das volle Fördervolumen gemäß § 45d SGB XI jährlich auszuschöpfen und über vergangene und zukünftige Jahre transparent Rechenschaft abzulegen.
 
ENDE
 
Diese Pressemitteilung basiert auf der Stellungnahme des Landesvereins vom 22. Juli 2026 an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Gerne stellen wir Interviewpartner*innen und weitere Materialien zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktadressen:
Landesverein wir pflegen in Niedersachsen e.V. 
Siegelweg 58
50589 Hannover
Kontakt für Rückfragen:
Christiane Hüppe & Ulrike Boje 
Geschäftsführende Vorstände wir pflegen in Niedersachsen e.V.
 

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Geschäftsstelle Landesverein
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Geschäftsführender Vorstand: S. Fischer, C. Hüppe, S. Kaes, U. Boje, P. Rothe
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