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Landesverein pflegender Angehöriger fordert flexiblere Nachbarschaftshilfe


PRESSEMELDUNG

Hannover, 14. August 2025

Der Landesverein pflegender Angehöriger – wir pflegen in Niedersachsen e.V. – begrüßt die Initiative der Landesregierung, Nachbarschaftshilfe für pflegender Familien deutlich zu stärken.

„Jede pflegebedürftige Person hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro,“erklärt Ulrike Boje, Vorstandsmitglied des Vereins. „Diesen Betrag erstattet die Pflegekasse, wenn man ihn nachweislich Beispiel als Aufwandsentschädigung für regelmäßige nachbarschaftliche Hilfe.“

Ulrike Boje ist erleichtert: „Bisher mussten Nachbarschaftshelfer*innen für die Anerkennung ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen. Das wird nun bald wegfallen – Gott sei Dank – denn wer würde schon eine langjährige Nachbarin um ein Führungszeugnis bitten, um ihre wertvolle Hilfe ein bisschen zu entlohnen?“

Der Landesverein wir pflegen in Niedersachsen e.V. drängt auf weitere Schritte. „Wir wollen den Einsatz des Entlastungsbetrags noch viel attraktiver gestalten, um deutlich mehr zivilgesellschaftliches Engagement zu motivieren,“ erklärt Vorstandsvorsitzende Christiane Hüppe. „Daher empfehlen wir, auch die Verpflichtung einen Pflegekurs zu absolvieren in eine freiwillige Leistung umzuwandeln, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Nachbarn mit absolviertem Pflegekurs zu erhöhen, und die automatische Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtliche Helfer*innen auch auf Nachbarschaftshelfer*innen auszuweiten.“

„Besonders wichtig erachten wir, pflegende Familien besser aufzuklären. Dass eine pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 2 auch den Anspruch auf Sachleistungen – die Unterstützung von ambulanten Pflegediensten, die für viele zu teuer oder vor Ort nicht erhältlich ist – auf die Erhöhung des flexibel verfügbaren Entlastungsbetrag anrechnen kann, kann in vielen Pflegesituationen enorm wichtig sein. Doch das wissen die wenigsten!“

„Zusätzlich empfehlen wir der Landesregierung, aus präventiven Gründen den Einsatz des Entlastungsbetrags auch auf die Pflegeentlastung durch Großeltern, Enkelkindern und Geschwistern (Verwandte zweiten Grades) auszuweiten, sofern sie nicht im Haushalt wohnen. Diese Gruppe ist derzeit ausgeschlossen, doch der wachsende Mangel an Pflegekräften kann nicht allein mit ehrenamtlicher, zivilgesellschaftlicher Nachbarschaftshilfe ausgeglichen werden. Vor allem in vielen ländlichen Gebieten müssen pflegende Familien Notlösungen zur Pflegeentlastung finden, die oft nur von Familienmitgliedern geleistet werden können.“

Petra, 45-jährige alleinerziehende Mutter eines körperlich mehrfach behinderten erwachsenen Sohns, lebt in einem kleinen Dorf. „Als Mutter und Hauptpflegeperson für meinen Sohn muss ich trotzdem arbeiten gehen. Einen Pflegedienst finden wir hier nicht. Es ist nicht fair, meine Mutter zu bitten, zwei Tage die Woche anzureisen, um ihren Enkel zu betreuen, ohne ihr zumindest den ihm zustehenden Entlastungsbetrag als Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.“

wir pflegen in Niedersachsen e.V. übergab eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorschlägen pflegender Angehörigen am 12. August 2025 an die Niedersächsische Landesregierung und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

Der Landesverein wir pflegen in Niedersachsen e.V. wurde 2023 von pflegenden Angehörigen als Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation gegründet. Er versteht sich als Stimme betreuender und pflegender An- und Zugehöriger in Niedersachsen und arbeitet nach wie vor rein ehrenamtlich und ohne Förderung der Kranken- und Pflegekassen oder des Landes Niedersachsen.

Informationen zur Vereinsarbeit www.wir-pflegen-niedersachsen.de

Bundesverband www.wir-pflegen.net

Presseanfragen an Elke Schick Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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